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August 15, 2026
Frankreichs Vorstoß für Kindersicherheit kollidiert mit verfassungsmäßigen Rechten
Frankreichs höchstes Verfassungsorgan hat ein pauschales Social-Media-Verbot für Unter-15-Jährige mit Verweis auf Bedenken hinsichtlich Meinungsfreiheit und Privatsphäre zurückgewiesen. Macrons Regierung kündigt an, die Maßnahme neu zu formulieren – der Streit um den Schutz von Kindern geht damit weiter.
Frankreichs Versuch, Kinder unter 15 Jahren von sozialen Medien fernzuhalten, ist auf eine verfassungsrechtliche Hürde gestoßen: Die Kinderschutzagenda der Regierung sieht sich nun einem Gerichtsurteil gegenüber, das das Verbot selbst als übermäßigen Eingriff in grundlegende Rechte wertet.
Der Verfassungsrat blockierte die von Macron unterstützte Gesetzgebung und stellte fest, dass sie „einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit der Meinungsäußerung und der Kommunikation darstellte.“1 Das Gericht erklärte außerdem, die Maßnahme biete keinen ausreichenden Schutz der Privatsphäre und könne Dienste erfassen, deren Risiken für Minderjährige nicht nachgewiesen seien.
Die konservative Deutung präsentiert das Urteil in erster Linie als Rüge für das politische Projekt von Präsident Emmanuel Macron: ein weitreichendes Verbot, das auf Nutzer unter 15 Jahren abzielt – ungeachtet ihrer individuellen Lebensumstände. Das Gericht wandte sich gegen diesen pauschalen Ansatz und erklärte, er trage dem „Alter, dem Reifegrad und der familiären Situation“ eines Kindes nicht ausreichend Rechnung.1
Die liberale Deutung legt den Schwerpunkt stärker auf den beabsichtigten Zweck der Politik. Die Regierung hatte das Verbot als Schutz vor Angstzuständen, Depressionen, Schlafstörungen und Online-Belästigung angepriesen, während Macron versprochen hatte, es bis September umzusetzen. Doch derselbe Bericht hebt ein zweites verfassungsrechtliches Problem hervor: Die verpflichtende Altersverifizierung für alle Nutzer könnte ihrerseits die Privatsphäre bedrohen.2
Dieser Gegensatz definiert den Streit. Befürworter sehen entschlossene Regulierung als notwendig an, um den Schäden durch Plattformen wie TikTok, Snapchat und Instagram zu begegnen; das Gericht sieht eine Beschränkung, die zu weit gefasst ist, um gerechtfertigt zu sein. Der frühere Premierminister Gabriel Attal, ein Unterstützer des Gesetzes, bezeichnete soziale Medien als „tödliches Gift für unsere Kinder“, akzeptierte zugleich aber das Urteil.2
Macrons Regierung hat das Vorhaben nicht aufgegeben. Der Élysée-Palast erklärt, Premierminister Sébastien Lecornu werde einen „rechtlich belastbaren Entwurf“ vorlegen, der sowohl dem Urteil als auch den europäischen Regeln entspricht.2 Der Konflikt verlagert sich damit von der Frage, ob Kinder Schutz brauchen, auf die Frage, wie weit der Staat zu dessen Gewährleistung gehen darf.