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August 18, 2026
Justizministerium nimmt Stipendien von William & Mary ins Visier – neuer Test für rassenbewusste Programme
Das Justizministerium untersucht, ob Stipendien- und Unterstützungsprogramme für Studierende an William & Mary unzulässigerweise rassenbezogene Kriterien verwenden, während die Universität erklärt, sie bleibe dem Diskriminierungsverbot und dem Bundesrecht verpflichtet.
Das Justizministerium hat eine Untersuchung gegen das College of William & Mary eingeleitet und rückt damit die rassenbewussten Stipendien- und Unterstützungsprogramme der Universität in den Mittelpunkt eines breiteren nationalen Konflikts über Chancengleichheit und Affirmative Action.
Die Untersuchung soll klären, ob Programme wie das W&M Scholars-Stipendium, das Martha L. Muguira Fellowship, Holmes Scholars und Auszeichnungen der juristischen Fakultät gegen Title VI des Civil Rights Act von 1964 verstoßen. Das Gesetz verbietet Diskriminierung aufgrund von „race, color or national origin“ in Programmen, die Bundesmittel erhalten. Das Justizministerium erklärt, es fordere Unterlagen an und sei bislang zu keiner Schlussfolgerung gelangt.1
Der Fall der Behörde stützt sich auf Formulierungen, die rassische oder Diversitätsaspekte beschreiben. Das Muguira Fellowship räumt Berichten zufolge hispanischen oder lateinamerikanischen Frauen einen Vorrang ein, während das Holmes-Programm Leistungen für „future education leaders of color“ bietet. Das Lemon Legal Scholars Program gewährt Vollstipendien für Absolventinnen und Absolventen historisch schwarzer Colleges und Universitäten, und das Reaching Back Scholarship bevorzugt HBCU-Absolventen oder Bewerber, die zur Diversität der juristischen Fakultät beitragen.1
Assistant Attorney General for Civil Rights Harmeet Dhillon stellte diese Richtlinien als verfassungsrechtliches Problem dar und sagte: „Awarding scholarships or offering coveted opportunities to students based on the color of their skin is illegal and offends the guarantees of our color-blind Constitution.“2 Die Mitteilung des Ministeriums warnte ähnlich, dass auf „race“ basierende Bildungsleistungen „the civil rights of all Americans“ verletzen könnten.2
William & Mary reagierte zurückhaltender und erklärte, man sei „committed to nondiscriminatory learning environments across our campus and complying with all state and federal laws.“1 Diese Position steht im Kontrast zum durchsetzungsorientierten Ansatz des Justizministeriums, doch die Rechtsfrage bleibt ungeklärt: Die Ermittler könnten das Verfahren einstellen, wenn sie keinen Verstoß feststellen, oder ein formelles Vorgehen einleiten, das die Bundesfinanzierung gefährden könnte.2